12. Rede: Prof. Dr. Wolfgang Huber

12. Rede: Prof. Dr. Wolfgang Huber

Rede von Prof. Dr. Wolfgang Huber im Wortlaut (es gilt das gesprochene Wort):

„Freizügig Volk, freizüngig wärst Du gern“

Gewissens- und Meinungsfreiheit – damals und heute

12. Corveyer Hoffmann-von-Fallersleben-Rede, 1. Mai 2013

 

Durchlaucht,

sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

I.

Sehr herzlich bedanke ich mich für die Ehre, die darin liegt, dass Sie mich zur zwölften Corveyer Hoffmann-von-Fallersleben-Rede eingeladen haben und ich nachher die Hoffmann-von-Fallersleben-Plakette entgegennehmen darf. Ich freue mich sehr darüber, dass ich gemeinsam mit meiner Frau diesen 1. Mai, 153 Jahre nach dem Dienstantritt des Bibliothekars auf Schloss Corvey, mit Ihnen zusammen begehen darf.

Heinrich Hoffmann von Fallersleben hat mich mein Leben lang begleitet; doch habe ich das erst im Lauf der Zeit gemerkt und im vollen Umfang ist es mir erst bei der Vorbereitung dieser Rede bewusst geworden. Natürlich haben wir alle das „Lied der Deutschen“ im Sinn, dessen dritte Strophe unsere Nationalhymne bildet; und die Information, dass Hoffmann von Fallersleben der Dichter des „Liedes der Deutschen“ ist, stellt für mich schon seit Längerem keine Neuigkeit mehr dar. Weit weniger bekannt war mir dagegen die Zahl der Hoffmannschen Kinderlieder, mit denen ich aufgewachsen bin und die ich zusammen mit meiner Frau unseren Kindern weitergegeben habe – und vielleicht gelingt uns das ja sogar mit unseren Enkeln. Wer fragt schon als Kind danach, von wem die Kinderlieder stammen, die er fröhlich mitträllert? Von früher Kindheit an gewöhnt man sich derart an diese Lieder, dass man sie kaum von anonymen Volksliedern unterscheidet. Dass Lieder wie „Kuckuck, Kuckuck, ruft’s aus dem Wald“ oder „Summ, summ, summ, Bienchen summ herum“ überhaupt einen Verfasser haben – wem käme das denn in den Sinn? Sie sind im besten Sinn des Wortes zeitlos; aus Wortlaut und Inhalt kann man nur schwer auf den Zeitraum ihrer Entstehung schließen. „Heut‘ und immer“ – so hieß der schlichte Wahlspruch Hoffmann von Fallerslebens. Und mir kommt es so vor, als habe er diesen Wahlspruch in nichts anderem so makellos verwirklicht wie in seinen Kinderliedern.

Das „Große Liederbuch“, das, mit Tomi Ungerers unvergleichlichen Illustrationen versehen, unsere Familie schon seit mehr als vier Jahrzehnten begleitet, enthält elf Lieder von Hoffmann von Fallersleben. Erst jüngst entdeckte ich mit großer Überraschung, dass ein von mir geliebtes Abendlied von ihm stammt. „Abend wird es wieder über Wald und Feld, / säuselt Frieden nieder und es ruht die Welt. / Nur der Bach ergießet sich am Felsen dort, / und er braust und fließet / immer, immer fort.“ An diese beiden Strophen schlossen wir, wenn wir es für unsere Kinder sangen, eine selbstgedichtete Strophe für das jeweilige Kind an. Bis vor kurzem hatte ich deshalb keine Ahnung von der Fortsetzung dieses Liedes. Es bedenkt nämlich das Schicksal des immerzu fließenden Bachs noch weiter: „Und kein Abend bringet / Frieden ihm und Ruh; / keine Glocke klinget / ihm ein Rastlied zu. // So in deinem Streben / bist, mein Herz, auch du; / Gott nur kann dir geben / wahre Abendruh.“ Diese Strophen gehen weit über ein Kinderlied hinaus. In ihnen spiegelt sich vielmehr Hoffmanns eigenes, unstetes Schicksal, dem keine Glocke ein Rastlied erklingen ließ, so dass er in der Unruhe seines Herzens nur von Gott eine „wahre Abendruh“ erwartete. Dieses persönliche Bekenntnis in einem Kinderlied zu entdecken, gehörte für mich zu den überraschenden Erfahrungen bei der erneuten und vertieften Begegnung mit Hoffmann von Fallersleben, zu der Ihre Einladung mich veranlasst hat. Dafür danke ich Ihnen sehr.

II.

„Heut und immer“ erreichen diese Lieder Herz und Gemüt. Sie hätten ihren Autor auch nie in einer vergleichbaren Weise aus der Bahn getragen wie seine politischen Gedichte, die er aus purem Trotz als „Unpolitische Lieder“ bezeichnete. Wie stark er unter Misstrauen und Zensur des Vormärz litt, bringen diese Lieder stark zum Ausdruck. Die Empörung des Autors ging so weit, dass er durch seinen Protest staatliche Repression auf sich zog. Wenn er bei der Beschreibung der preußischen Zensur die beiden ersten Silben verschluckte und nur von der „- – schen“ Zensur sprach, änderte das keinen Deut an der Schärfe seiner Kritik. Natürlich hat es mir persönlich gefallen, dass er im Vergleich zur eigenen Zeit die Zeiten Luthers in einem positiven Licht sehen konnte, wie sein Gedicht „Licht und Schatten“ zeigt.

„Freilich, Luthers Zeiten hatten / Schatten mehr, viel mehr als Licht, / Und man ließ der Welt den Schatten, / Doch das Licht verbot man nicht. // Zwar noch heut‘ ist frei der Schatten, / Aber nicht des Lichtes Schein; / Licht will man uns wohl verstatten, / Doch zum Schattenspiel allein. // Jene finstern Zeiten kannten / Keine – – sche Censur: / Und ihr hellen Protestanten / Rühmt euch geistiger Cultur?! // Lasst doch jedem seinen Schatten, / Und sein Licht verwehrt ihm nicht; / Lasst doch uns auch, was wir hatten, / Unsern Schatten, unser Licht! // Lasst auch uns in diesen Tagen / Ihn den Fürsten finstrer Nacht / Mit dem Dintenfass verjagen, / Wie es Luther hat gemacht!“

Dass Luther auf der Wartburg mit einem Tintenfass nach dem Teufel geworfen habe, ist zwar eine Legende, die nicht viel älter ist als Hoffmanns Gedicht. Aber die temperamentvolle Art, in der Hoffmann Meinungsfreiheit einforderte, erhält durch den Vergleich mit dem Reformator zusätzliche Farbe.

Nationale Einheit, Durchsetzung des Rechts und Gewährleistung der Freiheit: so lassen sich die drei vorrangigen Leitideen Hoffmanns in der Zeit dieser politischen Kämpfe beschreiben. Seine Vorstellung von der nationalen Einheit trug durchaus, wie Heidrun Kämper gesagt hat, Züge eines „teleologischen Nationalismus“. Seit seiner Zeit haben wir einen schmerzhaften Lernweg vom Nationalismus der Überlegenheit zu einem Patriotismus der Gleichheit hinter uns gebracht. Die meisten Bürgerinnen und Bürger Deutschlands haben sich von einem Nationalismus verabschiedet, der das eigene Land über alles stellte und dafür Hoffmanns Zeilen „Deutschland, Deutschland über alles, / über alles in der Welt“ missbrauchte. An dessen Stelle ist ein Patriotismus getreten, in dem wir das eigene Land so lieben wie andere das ihre. Dieser Perspektivenwechsel folgt aus den Kulturbrüchen des 20. Jahrhunderts; ihretwegen gibt es für uns kein Zurück in das nationale Denken des 19. Jahrhunderts.

Hoffmann aber verband diesen nationalen Ton mit einem leidenschaftlichen Eintreten für den Rechtsstaat. In immer neuen Begriffsverbindungen räumt er dem Recht eine Schlüsselstellung ein: Recht und Freiheit, Recht und Wahrheit, Recht und Pflicht, Recht und Ehre, Recht und Tugend sind solche Begriffsverbindungen. Insbesondere (so zeigt Heidrun Kämper) Ehre, Gott und Tugend sind „Partnerwörter“, die Hoffmann seinem Begriff des Rechts zuordnet.

Die Zensur seiner Zeit sah er als eine Verletzung des Rechts an. So vehement verwahrte er sich dagegen, dass ihn dies 1842 seine Professur in Breslau kostet. Zwar milderte die Märzrevolution von 1848 die Folgen seiner Amtsenthebung; aber noch weitere zwölf Jahre blieb er ohne feste beruflichen Basis – bis er im Alter von 64 Jahren nach Corvey kam und noch einmal neu beginnen konnte. Wie stark wird er – trotz des Schmerzes über den Tod seiner Frau nach nur einem halben Jahr am neuen Ort – diesen Neubeginn in Corvey als eine Erfahrung der Freiheit empfunden haben. Doch die Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Vormärz blieb ganz offensichtlich eine traumatische Erfahrung für den Rest seines Lebens. Das, was er vermisste, hat er in einem gelungenen Wortspiel zum Ausdruck gebracht. Es findet sich in einem Gedicht mit dem Titel „Ein schöner Zug“.

„Wenn ihr nicht frei euch fühlt zu Haus, / Wohlan, so ziehet gleich hinaus! / Frei könnt ihr ziehn aus allen deutschen Landen, / Freizügigkeit ist auch für euch vorhanden. // Ein schöner Zug von unsrer Zeit! / Ein schöner Zug: Freizügigkeit! / Dir fehlt ein n an deines Glückes Sterne: / Freizügig Volk, freizüngig wärst du gerne!“

Nationale Einheit, Durchsetzung des Rechts und Gewährleistung der Freiheit: ungesucht zeigen sich diese drei Motive als Grundthemen in Hoffmanns politischen Gedichten, deren eigentlichen Charakter er mit dem Titel „Unpolitische Lieder“ weder verhüllen konnte noch wollte. Ganz ungesucht stellt sich heraus, dass die eingängige Trias von „Einigkeit und Recht und Freiheit“, die den Auftakt unserer Nationalhymne bildet, tief in Hoffmanns Erfahrungen und Überzeugungen verankert ist. Auch der einzige befremdliche Ton in diesem Dreigestirn zu Beginn der dritten Strophe seines „Liedes der Deutschen“ – dass nämlich nicht von Einheit, sondern von Einigkeit die Rede ist – erklärt sich aus den Konflikten seiner Zeit. Denn in den Konflikten des 19. Jahrhunderts musste der deutschen Kleinstaaterei ein Minimum an Einigkeit abgerungen werden, wenn Deutschland im Konzert der europäischen Mächte bestehen wollte. Die deutsche historische Erfahrung nach dem Zweiten Weltkrieg dagegen bestand darin, dass die deutsche Einheit in Folge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zerbrochen war. Dass die lang ersehnte Einheit uns auf unerwartete Weise 1989/90 zufiel, ist ein geschichtliches Ereignis, bei dem ich nicht zögere, es ein Wunder zu nennen. Diese epochale Erfahrung hat sich für viele ikonenhaft in den drei Worten Hoffmanns von Fallersleben gebündelt: „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Es gibt Wortprägungen, die mit der Zeit mitwandern und eine Bedeutung annehmen, die an ihrem Ursprung niemand ahnen konnte. Für mich jedenfalls ist die friedliche Revolution von 1989 samt ihren Folgen vergleichbar eng mit Hoffmanns Dreiklang von „Einigkeit und Recht und Freiheit“ verbunden wie mit der Aufforderung des Jenenser Dichters und Theologen Klaus-Peter Hertzsch in seinem Lied „Vertraut den neuen Wegen“, das er im Sommer 1989 schrieb, als die Öffnung der Berliner Mauer noch immer in den Sternen stand. Dort heißt es in der dritten und letzten Strophe: „Vertraut den neuen Wegen, / auf die uns Gott gesandt! / Er selbst kommt uns entgegen. / Die Zukunft ist sein Land. / Wer aufbricht, der kann hoffen / in Zeit und Ewigkeit. / Die Tore stehen offen. / Das Land ist hell und weit.“

III.

In einem hellen und weiten Land, dessen Tore offen stehen, klaffen Freizügigkeit und Freizüngigkeit nicht länger auseinander. Hoffmanns Probleme sind nicht mehr die unseren. Doch das soll uns nicht gedankenlos machen. Gedankenlos wird aber, wer das Gedenken vergisst. Deshalb brauchen wir geschichtliche Erinnerung, um unseren Weg in die Zukunft verantwortlich zu gehen. Zwei geschichtliche Merkposten will ich hervorheben.

Im Osten Deutschlands gab es eine Zeit von vierzig Jahren, in denen die Freizügigkeit so eingeschränkt war, dass keiner auf die Idee kommen konnte, um sie stünde es besser als um die Freizüngigkeit. Wer jedoch die Mechanismen der Einschüchterung – schon an der Grenze – erlebte oder auch das Ausmaß der Überwachung an Orten, die man nicht für öffentlich hielt, wird einräumen, dass die DDR nicht nur mit der Freizügigkeit, sondern auch mit der Freizüngigkeit ein Problem hatte. Als ich in den siebziger Jahren zum ersten Mal bei einem Gremium war, dessen Sitzungen mich für einige Jahre regelmäßig nach Ost-Berlin führten, gab mir ein wohlmeinender DDR-Bürger gleich bei meiner Ankunft einen Einblick in die Bedingungen, unter denen ich fortan regelmäßig zu diskutieren hatte. Ob ich wisse, was Nostalgie sei, fragte er mich, um nach meiner ausweichenden Reaktion selbst die richtige Antwort zu geben: „Nostalgie ist die Sehnsucht nach den Zeiten, in denen Wanzen noch Tiere waren.“

Tiefer noch werden wir mit dem Thema konfrontiert, das Hoffmann von Fallersleben so leidenschaftlich bewegte, wenn wir uns daran erinnern, welche Auswirkungen die nationalsozialistische Herrschaft auf die „Freizüngigkeit“ hatte. In den zurückliegenden Wochen jährten sich die verhängnisvollen Ereignisse zum achtzigsten Mal, die mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten begannen. Im Rückblick erstarrt man vor dem Tempo, in dem sich die politischen und gesellschaftlichen Umstände verwandelten. Auf die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler schlossen sich die Neuwahl des Reichstags, der Staatsakt in Potsdam und die Konstituierung des Reichstags in Berlin, das Ermächtigungsgesetz, der Boykott jüdischer Geschäfte, das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums mit seinem Arierparagraphen, die Gleichschaltung von Gewerkschaften und Jugendverbänden und weitere Vorgänge dieser Art in einem atemberaubenden Tempo an. Zugleich begann die Initiative zur geistigen Gleichschaltung, für die in der Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 in Berlin und anderen Universitätsstädten ein erschreckendes Fanal gesetzt wurde. In diesen Tagen wird an diese Ereignisse vor achtzig Jahren erinnert, muss auch daran erinnert werden. Wir können im Jahr 2013 nicht an der Wirkungsstätte von Heinrich August Hoffmann von Fallersleben zusammenkommen, ohne uns daran zu erinnern, dass vor achtzig Jahren die Universitäten, also die Stätten des Geistes, zu Orten einer Zensur von brutaler Maßlosigkeit wurden.

Wer in Berlin über den heutigen Bebelplatz geht, steht plötzlich auf einer Glasscheibe, 1,20 Meter im Quadrat. Blickt er nach unten, so sieht er fünf Meter in die Tiefe. Ein großer, quadratischer Raum; seine Wände sind gefüllt mit weißen, leeren Regalen. Zwanzigtausend Bände hätten auf diesen Regalen Platz, doch der Raum ist unzugänglich; dazu, die Regalbretter zu füllen, besteht keine Möglichkeit. Tag und Nacht ist dieser unterirdische Raum beleuchtet, von wechselnden Lichtverhältnissen bleibt er unbeeinflusst. Für den Betrachter allerdings spiegeln sich Sonne und Wolken, Sterne und Mond in der Scheibe, die zweimal im Jahr ausgewechselt werden muss, weil die Füße derer, die achtlos darüber hinweggehen, sie blind machen.

Erinnerung versteht sich nicht von selbst; nach unten muss schauen, wer sie lebendig halten will. Dietrich Bonhoeffer beschrieb den „Blick von unten“ als die Sehweise, die uns die Geschichte verstehen lehrt. Aber auch der „Blick nach unten“ eröffnet ein solches Verstehen. Der israelische Bodenkünstler Micha Ullman lehrt diesen Blick. Er hat die leere Bibliothek auf dem Berliner Bebelplatz, dem früheren Opernplatz, geschaffen. Was an diesem Ort am 10. Mai 1933 geschah, soll auf Dauer in Erinnerung gehalten werden: der Triumph des Ungeistes über den Geist, ein Vernichtungsfeldzug vermeintlich deutschen Geistes in der wirren Absicht, ihm zur „Reinheit“ zu verhelfen. Man muss inne halten, in sich gehen, in die Tiefe schauen. Man muss im Geist die Regale mit den Büchern von Heinrich Mann und Erich Kästner, von Sigmund Freud und Karl Marx, von Theodor Wolff und Erich Maria Remarque füllen, um zu verstehen, was vor achtzig Jahren geschah.

Das Denkmal ist zu Recht als das bedeutendste Mahnmal zur Erinnerung an den Kulturbruch bezeichnet worden, der 1933 seinen Lauf nahm. Es ist ein stilles Mahnmal; es kann leicht mit Füßen getreten werden. Die Stadt Berlin musste durch nachdrückliche Proteste an ihre eigene Geschichte erinnert werden, als sie nicht weniger als viermal die „Fashion Week“ sich über diesem Mahnmal austoben ließ. Der Geist ist schutzlos. Zu Recht kann man bei Micha Ullmans Denkmal den Satz aus Heinrich Heines Tragödie „Almansor“ lesen: „Das war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.“ Der Bibliocaust als Vorzeichen des Holocaust ist Mahnung genug, mit den Büchern achtsam umzugehen, um an ihnen zu lernen, auch mit den Menschen achtsam zu sein.

Wenn man sich lediglich des Tags der Bücherverbrennung am 10. Mai in Berlin erinnert, ist dies ein allzu verkürztes Bild, wie Werner Fuld in seinem „Buch der verbotenen Bücher“ verdeutlicht. Denn der Bibliocaust war nur der Schlusspunkt einer mehrwöchigen „Aktion wider den undeutschen Geist“, die von der Deutschen Studentenschaft geplant und durchgeführt wurde. Die einen ganzen Monat umfassende Aktion war klar darauf gerichtet, das, was die Studenten als „undeutschen Geist“ bezeichneten, nicht nur aus den Buchhandlungen und Bibliotheken, sondern auch aus den Hörsälen und Seminaren zu vertreiben. Der Aktion lagen zwölf Thesen zu Grunde, in denen es ausdrücklich hieß: „Wir fordern die Auslese von Studenten und Professoren nach der Sicherheit des Denkens im deutschen Geist.“ Der Zusammenhang von Bibliocaust und Holocaust war schon damals zu erkennen. Keineswegs nur symbolisch wurden am 10. Mai in zweiundzwanzig deutschen Universitätsstädten die Bücher verbrannt, die von „jüdischem Intellektualismus“ zeugten. Systematisch hatten vielmehr studentische Stoßtrupps in den Wochen vorher Bibliotheken und auch Buchhandlungen durchkämmt, wobei sie sich einer Liste bedienten, die ein 29jähriger Bibliothekar, Wolfgang Herrmann mit Namen, aufgestellt hatte. In Berlin wurden ungefähr 25.000 Bände auf den Opernplatz (den heutigen Bebelplatz) gekarrt und den Flammen übergeben – mehr noch, als in Ullmans leere Bibliothek passen. So groß war der Erfolg dieser Aktion, dass der zunächst noch zögernde Joseph Goebbels sich dazu entschloss, vor den 70.000 begeisterten Zuschauern um Mitternacht eine Rede zu halten. In dem Film, der das Ereignis dokumentiert, berührt das Gejohle der jungen studentischen Stimmen noch schrecklicher als der demagogische Tonfall von Joseph Goebbels. Den Siegeszug dieses frühen Vernichtungsfeldzugs beschrieb er in jener Nacht mit folgenden Worten: „Als am 30. Januar dieses Jahres die nationalsozialistische Bewegung die Macht eroberte, da konnten wir noch nicht wissen, dass so schnell und so radikal in Deutschland aufgeräumt werden könnte.“ Man kann diese Feststellung des Reichspropagandaministers auch in die fassungslose Frage kleiden, wie sich denn die Selbstabdankung des Geistes erklären lässt, die sich innerhalb von drei Monaten vor aller Augen vollzog.

Rückt man sie in einen weiteren Zusammenhang, so weisen Micha Ullmans leere Regale nicht nur auf die großen Geister hin, die aus dem Gedächtnis getilgt werden sollten und deren Namen heute gleichwohl noch in Erinnerung sind. Sie öffnen die Augen auch für die Namenlosen, die in den Strudel des Kulturbruchs gerissen wurden, der nicht erst mit der Reichspogromnacht des 9. November 1939, sondern schon mit dem Boykott jüdischer Geschäfte am 1. April 1933 und mit der Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 vor aller Augen trat.

Ende des vergangenen Jahres wurde in Berlin ein anderes Bodendenkmal von Micha Ullman eingeweiht, die „Stufen“ in der St.Matthäus-Kirche. Sieben Stufen aus rotem israelischem Sand führen vom Fußboden der Kirche aus in die Tiefe. Auch über sie ist eine Glasplatte gelegt. Zugänglich sind die Stufen nur für die Phantasie. Man geht sie in Gedanken an jüdisches Leben, das einst um diese Kirche – heute am Kulturforum gelegen – blühte. Und man geht sie in Gedanken zurück, schaut hinauf durch die helle, klare Kirche in den bewegten Himmel, auf einen klaren Mond. Der Weg hinunter in die Schwere der Schuld mündet in den Rückweg zu einer Hoffnung, die sich an den offenen Himmel hält. Neben die leeren Regale, mit denen sich die Erinnerung an große Namen verbindet, die ausgelöscht werden sollten, tritt die Erinnerung an die Ungenannten, die es ebenso verdient, festgehalten zu werden.

„Schwerer ist es, das Gedächtnis der Namenlosen zu ehren als das der Berühmten.
Dem Gedächtnis der Namenlosen ist die historische Konstruktion geweiht.“ So heißen die Schlüsselsätze in Walter Benjamins letztem, unabgeschlossenen Aufsatz über „den Begriff der Geschichte“. Sie sind auf einer anderen Glasscheibe zu lesen, die ebenfalls mit einer Treppe in Verbindung steht, auf einer Glasscheibe nämlich, die zu Dani Karavans Denkmal für Walter Benjamin gehört. In Portbou, Benjamins Sterbeort, steht dieses Denkmal – eine in die Tiefe führende Treppe, die im Bodenlosen enden würde, wäre da nicht eine Glasscheibe, die den begehbaren Teil der Treppe senkrecht abschließt. Blickt der Betrachter die Treppe hinunter, so sieht er zunächst seinen eigenen Schattenriss, den Umriss eines Menschen ohne erkennbares Gesicht; er sieht sich selbst, ohne sich erkennen zu können. Kommt er der Scheibe näher, so findet er auf ihr die Aussage, dass die historische Konstruktion dem Gedächtnis dem Namenlosen geweiht ist.

Stufen auch dort an der Costa Brava, der wilden Küste. Sie wühlen unser Erinnern auf, das sich immer wieder an die Namen der vermeintlich Großen klammert, statt der Ungenannten zu gedenken. Die Verfemten, deren Namen dem Vergessen preisgegeben werden sollten, und die Ungenannten, die wir nicht dem Vergessen überlassen wollen, gehören zusammen. Die Bibliothek der leeren Regale ruft dazu auf, dass es niemals wieder leere Regale geben soll; die Stufen, die man nur in Gedanken begehen kann, mahnen, dass keiner den Weg in die Tiefe allein gehen soll. Um ihretwillen kann es nicht bei der Freizügigkeit bleiben; um ihretwillen brauchen wir Freizüngigkeit.

IV.

In unserem demokratischen Rechtsstaat fürchten wir nicht um das Recht zum freien Wort. Aber das schließt die Manipulation von Nachrichten nicht aus, für die wir in den letzten Tagen wieder manches Beispiel erlebten. Darf ich als Fußballinteressierter nur das Beispiel erwähnen, wie die Nachricht über Mario Götzes Wechsel von Dortmund nach München mitten in die Vorbereitung auf das Spiel Borussia Dortmund gegen Real Madrid platziert wurde – ohne Zweifel zugleich mit der Absicht, von anderen Nachrichten abzulenken, die für Bayern München eher unangenehm waren? Unverkennbar ist auch, dass an die Stelle staatlicher Repression ganz andere Mechanismen treten können, die den Mut zum freien Wort dämpfen. Viele fürchten inzwischen den Druck sozialer Netzwerke oder den shitstorm im Internet und halten sich deshalb lieber zurück. Manche bangen um ihre berufliche Karriere, wenn sie sich zu weit vorwagen. Stromlinienförmiges Verhalten wird eher honoriert als Zivilcourage. Wirtschaftliche Macht, Medienmacht und die Herrschaft über soziale Netzwerke sind einige der Formen, in denen heute der Freizüngigkeit Grenzen gesetzt werden. Wachsamkeit für derartige Vorgänge und mehr noch: öffentlicher Widerspruch dagegen sind an der Zeit.

Zudem können wir uns in einer global gewordenen Welt den Zustand der Menschenrechte nicht nur im Blick auf das eigene Land oder auf die Europäische Union bilanzieren. Denn die Menschenrechte sind unteilbar. Schon Immanuel Kant, der Königsberger Philosoph, zählte es in seinem Entwurf „Zum ewigen Frieden“ von 1795 zu den Bedingungen des Friedens, dass die Verletzung elementarer Rechte, die an einem Ort geschieht, an allen Orten wahrgenommen wird. Denn darin, so meinte er, liegt eine elementare Voraussetzung dafür, dass wir von „Weltbürgerrechten“ oder, wie wir heute sagen, von weltweit anerkannten Menschenrechten sprechen können. Die Geltung des Rechts und die Wahrung der Freiheit sind nicht an Grenzen gebunden. Ein Beispiel, das mir besonders nahe ist, will ich zur Verdeutlichung erwähnen.

Es berührte mich tief, als ich im März 2009 in Istanbul vor dem Verlagsgebäude der Zeitschrift Agos stand, die von dem armenischen Journalisten türkischer Staatsangehörigkeit Hrant Dink gegründet worden war. Zwei Jahre nach seiner Ermordung stand ich an der Stelle auf dem Bürgersteig, auf der er zwei Jahre zuvor, am 19. Januar 2007, ums Leben gebracht worden war. Anschließend sprachen wir mit seinen Mitarbeitern, seiner Witwe und in einem besonderen Gespräch mit seiner Tochter. Ich hatte vorher schon einige Erfahrungen darin gesammelt, wie unwirsch türkische Offizielle reagieren können, wenn man auf die Katastrophe zu sprechen kommt, die in den Jahren 1915 bis 1917 durch die von den Jungtürken zu verantwortende Vertreibung und massenhafte Tötung über das armenische Volk hereinbrach; aber nun stand ich an der Stelle, an der Hrant Dink wegen seines Muts, über das Schicksal der Armenier damals und heute zu sprechen, sein Leben verloren hatte.

Das Ringen um das Recht zum freien Wort prägt die Wirklichkeit im ganzen Mittelmeerraum. Um die Arabellion, die zu Beginn des Jahres 2011 so viele Hoffnungen weckte, ist es still geworden. Demokratische Blütenträume sind weder in Ägypten noch in Libyen gereift. Die Lage in Syrien ist nach wie vor besorgniserregend. Vor einem Jahr besuchte ich mit meiner Frau Ägypten und verfolge seitdem die Entwicklung in diesem Jahr erst recht mit innerer Anspannung. Das freie Wort muss nach wie vor gegen große Widerstände erkämpft werden.

Die Volksbewegung für mehr Demokratie in Ägypten wurde zum Hoffnungszeichen für den gesamten arabischen Raum. Der Tahrir-Platz, der „Platz der Befreiung“, wurde seit dem 25. Januar 2011 zum symbolischen Ort für die Hoffnungen einer ganzen Generation. Doch auch nach der Wahl des Präsidenten Mursi und der Verabschiedung der neuen Verfassung ist der Weg zur Freiheit noch weit. Die Konflikte zwischen Muslimen und Christen dauern auch in der jetzigen Umbruchsituation an. Immer wieder sind Todesopfer und Verletzte zu beklagen.

Für die Türkei wie für Ägypten wird wie im östlichen Mittelmeer und im Nahen Osten insgesamt die Religionsfreiheit zu einem Schlüsselthema. Wir können – das ist meine feste Überzeugung – nicht still bleiben, wenn die Christen in der Ursprungsregion des christlichen Glaubens immer stärker an den Rand gedrängt werden und an manchen Orten schon jetzt nur noch eine verschwindende Minderheit bilden. Und wir können nicht schweigen, wenn es weltweit betrachtet insbesondere Christen sind, die unter massiven Verletzungen der Religionsfreiheit zu leiden haben. Heute ist es an der Zeit, klar und unzweideutig für die Religionsfreiheit einzutreten und sich auf die Seite bedrohter Christen in aller Welt zu stellen.

Im Blick auf dieses Thema kommt der Lage der koptisch-orthodoxen Kirche, der größten christlichen Kirche im Nahen Osten, eine herausragende Bedeutung zu; welchen segensreichen Dienst diese Kirche in unserem Land ausübt, konnten meine Frau und ich gestern Abend wieder erleben, als wir Bischof Anba Damian in seinem Kloster der Jungfrau Maria und des heiligen Mauritius in Höxter-Brenkhausen besuchten. Doch mit welchen Problemen muss diese Kirche in ihrer seit bald zwei Jahrtausenden angestammten Heimat kämpfen! Die islamische Tradition weist religiösen Minderheiten den Status von Dhimmis, also von „Schutzbefohlenen“, zu. Doch dieser Status öffnet gerade nicht den Zugang zu bürgerlicher und religiöser Gleichberechtigung; ob solche Gleichberechtigung entsteht, ist aber ein wichtiger Prüfstein dafür, ob der ägyptische Frühling die Tür zu einer umfassenderen Gewährleistung von Menschenrechten und Grundrechten aufstoßen wird. Auch die kollektive Bezeichnung als „Kuffar“, also als Ungläubige, bildet einen Anknüpfungspunkt für Diskriminierungen von Christen in Politik und Bildungswesen, in Wirtschaft und Arbeitswelt. Ganz analog wie in der Türkei zeigt sich der fehlende Respekt für praktizierte Glaubensfreiheit insbesondere in den Hindernissen, die gegen den Bau von Kirchengebäuden aufgerichtet werden.

Die Beispiele der Türkei und Ägyptens zeigen je auf ihre Weise, wie nah Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit heute zusammen gehören. Wo die eine dieser beiden Freiheiten bedroht ist, ist auch die andere in Gefahr. Verbunden sind sie beide in der Freiheit des Gewissens. Wer seinem Gewissen folgt, muss die Freiheit des Glaubens in Anspruch nehmen. Wer seinem Gewissen folgt, steht für die gewonnene Überzeugung ein und äußert seine Meinung ungescheut. Der eine wie der andere ist für Gründe offen, stellt sich dem Argument, stellt sich besserer Einsicht – so wie Martin Luther auf dem Reichstag von Worms 1521 einräumte, er sei bereit, sich durch Gründe der Vernunft oder der Heiligen Schrift eines Besseren belehren zu lassen. Doch wenn es solche Gründe nicht gab, konnte für ihn nur gelten: „Hier stehe ich, ich kann nicht anders. Gott helfe mir. Amen.“

In dieser reformatorischen Einsicht, dass die Freiheit des Gewissens eine unübersteigbare Schranke für die Ausübung politischer Macht darstellt, gründet der neuzeitliche Kampf um die Gewährleistung der Meinungs- wie der Glaubensfreiheit. Weil hier ein besonderer Kern des neuzeitlichen Menschenrechtsgedankens liegt, entwickeln sich die Menschenrechte in der Neuzeit vor allem als Grenzsetzungen für die Ausübung legitimer staatlicher Gewalt. Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit sind besonders markante und zugleich besonders sensible Maßstäbe dafür, ob die Gewalt, über die der Staat ein Monopol hat, der Herrschaft des Rechts unterworfen ist. Die Menschenrechte bilden das ent­scheidende Instrument dafür, die Vorordnung des Rechts vor die Gewalt zu sichern.

Doch gerade angesichts dieser ihrer Funktion zeigt sich eine tiefe, beunruhigende Ambivalenz. Denn kein Zeitalter ist durch massivere Verletzungen der Menschenrechte gekennzeichnet als die Neuzeit, die man als das Zeitalter der Menschenrechte ansieht. Sich von den Menschenrechten einen klaren Begriff zu verschaffen, ist also gerade deshalb dringlich, weil ihre Ver­letzung allgegenwärtig ist. Folter und Hunger, willkürliche Verurteilun­gen und Völkermord, Einschrän­kungen der Glaubens- und Meinungsfrei­heit sind im 20. Jahrhundert zu globalen Erscheinun­gen geworden. Zugleich aber ist die Forderung nach der Durchsetzung elementarer men­schlicher Rechte global geworden, auch wenn für sie in den verschie­denen religiösen, kulturellen und politischen Traditionen un­terschiedliche Begründungen gegeben werden. Das Zusammenprallen zwischen wach­senden Menschenrechtsverletzungen und wachsendem Men­schenrechtsbe­wusstsein prägte nicht nur die Entwicklung des 20. Jahrhunderts; dieser Zusammenprall ist auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine bedrückende Realität.

Umso wichtiger ist das Vorbild von Menschen, die sich nicht dem Bann verweigerter Freiheit ausliefern, sondern ihrem Gewissen folgen. Doch so ermutigend ihr Beispiel ist, so bedrückend ist es, an der Lebensgeschichte von Hrant Dink und vielen anderen erkennen zu müssen: Wir leben noch immer unter Verhältnissen, unter denen es lebensgefährlich werden kann, der Stimme seines Gewissens zu folgen.

V.

In Deutschland bedeutet es kein besonderes Risiko, von der Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen. Sie ist in unserer Verfassung gewährleistet, ja mit einer „Ewigkeitsgarantie“ ausgestattet. Das ist keine Errungenschaft, auf die wir in besonderem Maß stolz sein können. Es ist die Folge aus der schwärzesten Periode in der deutschen Geschichte, in der das freie Wort immer mehr auf kleine Minderheiten beschränkt wurde und auch von ihnen nur noch im Verborgenen geübt werden konnte. „Wir sind in allen Künsten der Verstellung geübt“, sagte der Theologe und Märtyrer im deutschen Widerstand, Dietrich Bonhoeffer über sich und seine Freunde schon am Ende des Jahres 1942, um die Frage anzuschließen: „Sind wir noch brauchbar?“ Heute brauchen wir uns nicht mehr in den „Künsten der Verstellung“ zu üben, müssen uns aber auch fragen: „Sind wir noch brauchbar?“ Machen wir von unserer Freiheit den richtigen Gebrauch? Setzen wir sie ein, um die Freiheit anderer zu stärken? Erheben wir die Stimme für diejenigen, die Opfer einer manipulierten Öffentlichkeit werden, die wegen ihres Muts zum freien Wort mit Prozessen überzogen und eingesperrt werden, die wegen ihres Glaubens um Leib und Leben fürchten müssen?

Es ist noch nicht sehr lange her, dass auch in Deutschland die Meinung vertreten wurde, für die Glaubensfreiheit reiche es, wenn man seine religiöse Überzeugung als Privatsache behandeln und im Kämmerlein des eigenen Gewissens verschließen könne. Asylbewerber, so wurde damals argumentiert, die wegen des öffentlichen Eintretens für ihren Glauben und dessen politische Konsequenzen ihr Land verlassen mussten, könnten durchaus wieder dorthin zurückgeschickt werden; denn es reiche doch, wenn sie ihrem Glauben vor dem Forum der eigenen Innerlichkeit Folge leisten.

Wenn man solche Entwicklungen vor Augen hat, wirkt es verwunderlich, wenn von manchen in Deutschland aufs Neue die Parole ausgegeben wird, Religion sei „Privatsache“. Ja, der Glaube ist eine persönliche Angelegenheit. Doch zu dieser persönlichen Angelegenheit gehört auch, dass sie in Gemeinschaft mit anderen bekannt und praktiziert wird. Zu dieser persönlichen Angelegenheit gehört auch, dass jeder für die gesellschaftlichen und politischen Konsequenzen, die sich daraus für ihn ergeben, öffentlich eintreten und, wenn es sein muss, auch öffentlich streiten kann. Dass Religionsfreiheit ein Grundrecht von gleichem Gewicht wie die Meinungsfreiheit ist und dass auch andere Grundrechte so zu interpretieren sind, dass sie mit der Religionsfreiheit in Einklang kommen können, muss auch in Deutschland immer wieder geklärt und mit Nachdruck vertreten werden.

Daran wurden wir in diesem Land zuletzt durch die Beschneidungsdebatte des vergangenen Jahres erinnert. Sie wurde durch ein Urteil einer Kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln ausgelöst, das ohne Umschweife erklärte, ein Arzt, der an einem Jungen auf Verlangen der Eltern eine Beschneidung an der Vorhaut des Penis durchführe, mache sich der Körperverletzung schuldig. Auf eine Verurteilung des Arztes verzichtete die Strafkammer nur deshalb, weil sie einen Verbotsirrtum unterstellte. Das Gericht ließ sich dabei nur auf eine medizinrechtliche Perspektive ein, die fragte, ob für diese „Körperverletzung“ eine medizinische Notwendigkeit besteht und die geforderte Einwilligung besteht.  Das Gericht verzichtete jedoch darauf, den hohen, grundrechtlich abgesicherten Rang der körperlichen Unversehrtheit zu zwei anderen Grundrechten in Beziehung zu setzen, nämlich dem Recht auf Religionsfreiheit und dem elterlichen Erziehungsrecht. Es entzog sich der Notwendigkeit, die religiöse Bedeutung der männlichen Beschneidung und das Recht der Eltern darauf, ihre Kinder in einer religiösen Tradition aufwachsen zu lassen, mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu einem Ausgleich zu bringen.

Während das Christentum gleich mit seiner Entstehung von der Praxis der Beschneidung Abstand nahm, blieb die Beschneidung männlicher Neugeborener im Judentum ein maßgebliches Zeichen für die Aufnahme in den Bund, den Gott mit seinem Volk geschlossen hat. Ein paralleler Ritus bei weiblichen Neugeborenen trat nicht in den Blick. Ohne eine vergleichbar enge zeitliche Bindung an den achten Tag nach der Geburt wird die männliche Beschneidung auch im Islam geübt. Auch im Islam ist sie klar von der weiblichen Genitalverstümmelung durch Entfernung der Klitoris unterschieden. Bedrückender Weise wird freilich heute auch die Genitalverstümmelung an Mädchen, eine grauenvolle Verletzung mit lebenslangen Folgen, massenhaft praktiziert. Jede Debatte über die Tolerierung der religiös motivierten männlichen Beschneidung muss deshalb durch eine klare Grenze gegenüber der weiblichen Genitalverstümmelung bestimmt sein.

Für die meisten Menschen außerhalb jüdischer und muslimischer Gemeinschaften mag der Ritus der Beschneidung etwas Befremdliches haben. Eben deshalb ist er ein guter Prüfstein für die Frage, wie weit Toleranz gehen kann und gehen muss. Der Ernstfall der Toleranz tritt generell dann ein, wenn eine Glaubensüberzeugung oder Glaubenspraxis als fremd, ja als befremdlich wahrgenommen wird. Auch in Deutschland versteht sich das keineswegs von selbst, wie wir gegenwärtig daran sehen, dass wir Wege finden müssen, dem Ritus der männlichen Beschneidung seinen Ort im Bereich der religiösen Überzeugungen und Verhaltensweisen zuzuerkennen und ihn im Geist der Toleranz zu schützen.

Man mag solche Fragen als vergleichsweise geringfügig ansehen im Verhältnis zu den Herausforderungen, mit denen es Menschen in der Türkei oder in Ägypten zu tun bekommen, die für Meinungs- und Glaubensfreiheit eintreten. Doch dem ist entgegenzuhalten: Für Jüdinnen und Juden entscheidet sich an dieser Frage, ob sie sich auf Dauer in Deutschland zu Hause fühlen können. Und auch für Muslime geht es um eine Kernfrage ihrer religiösen Praxis. An solchen Beispielen lernt man besonders deutlich die Wahrheit einer Einsicht, die Rosa Luxemburg auf den knappen und bekannten Satz gebracht hat, dass Freiheit immer die Freiheit des Andersdenkenden ist. Vor allem aber kann uns ein solches Beispiel aus dem eigenen Land darin bestärken, dass wir uns am internationalen Bemühen um Meinungs- und Glaubensfreiheit nicht aus einem Geist der Selbstgerechtigkeit beteiligen, sondern aus einem Geist der Solidarität. Denn Ermutigung wird niemals von Selbstgerechtigkeit ausgehen; sie strahlt dort aus, wo Menschen Solidarität spüren und erfahren.

Dafür das Wort zu erheben, ist heute an der Zeit; dazu kann uns auch die eigenwillige Unerschrockenheit von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben ermutigen. Er wollte nicht nur, dass Freizügigkeit und Freizüngigkeit staatlich gewährleistet sind. Ebenso wichtig war es ihm, dass Bürgerinnen und Bürger davon auch Gebrauch machen. Denn erst in einer aktiven Bürgergesellschaft nehmen Einigkeit und Recht und Freiheit Gestalt an.