Satzung

Satzung

Heimat- und Verkehrsverein der Kernstadt Höxter e.V.
Satzung

Satzung des Heimat- und Verkehrsvereins der Kernstadt Höxter e.V.  in der Fassung, die von der Mitgliederversammlung am 29. April 2014 ergänzt und beschlossen ist.

Der Heimat- und Verkehrsverein der Kernstadt Höxter e.V. ist aus dem am 08. Mai 1883 gegründeten Verschönerungsverein und dem am 09. April 1900 gegründeten Verkehrsverein hervorgegangen.

§ 1

Der Verein führt den Namen „Heimat- und Verkehrsverein der Kernstadt Höxter e.V.“ und hat seinen Sitz in Höxter. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist unter Ausschließung jeglicher parteipolitischer, wirtschaftlicher und rassistischer Bestrebungen

  1. die Pflege des Heimatgedankens
  2. die Pflege und Sammlung heimatlichen Kulturgutes einschließlich des Werkes Hoffmann von Fallersleben
  3. die Förderung der Toleranz auf der Basis unserer freiheitlich, demokratischen Rechtsordnung sowie das   Bemühen um die Verständigung der Völker

Der Satzungszweck wird verwirklicht  insbesondere durch

 a)  Durchführung von Wanderungen und Wanderwegbetreuung,
 b)  Beachtung des Natur- und Landschaftsschutzes und der Umwelt,
 c)  die Einrichtung von Arbeitskreisen.

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt  nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3

 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.  Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 § 5

 Organe des Vereins sind:

1. der Vorstand
2. der Beirat
3. die Mitgliederversammlung

§ 6

Der Vorstand besteht aus:

1.            dem Vorsitzenden
2.            dem stellvertretenden Vorsitzenden
3.            dem Schriftführer
4.            dem Schatzmeister
5.            dem Redakteur des Monatsheftes Höxter-Corvey als beratendem Mitglied.

Die Amtszeit des Vorstandes beträgt drei Jahre und endet mit der Neu- oder Wiederwahl.

Der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach § 26 BGB.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er kann sich dazu mit Zustimmung des Beirats eines Geschäftsführers bedienen.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

§ 7

Der Beirat besteht aus bis zu 15 Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Alle Vorstandsmitglieder haben zusätzlich Sitz und Stimme im Beirat. Der Vorsitzende des Vereins führt den Vorsitz.

Dem Beirat gehören unter Anrechnung auf die Gesamtzahl von 15 die Sprecher der Arbeitskreise als geborene Mitglieder an. Traditionsgemäß gehören ihm der Bürgermeister der Stadt Höxter, der/die Leiter/in des Museums Höxter-Corvey und SD der Herzog von Ratibor oder deren Beauftragte als zusätzliche, stimmberechtigte Mitglieder an.

§ 8

 Der Beirat bestimmt zwischen den Mitgliederversammlungen die allgemeinen Richtlinien und Grundsätze für die Vereinsarbeit, nach denen der Vorstand den Verein zu führen hat. Er ist in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören.

Der Beirat ist auf Verlangen des Vorstandes oder von mindestens vier Mitgliedern des Beirats durch den Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung zwei Wochen vorher schriftlich einzuberufen.

Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn ein Viertel der Mitglieder des Beirats anwesend sind.

 § 9

 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr – nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte – statt.

Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen durch den Vorstand durch Veröffentlichungen in der Huxaria (Amtsblatt  der Stadt Höxter), im Internet auf der Homepage des HVV-Höxter und durch Aushang im Schaukasten des HVV in  der Altstadt Höxter, Am Markt 4 einzuladen.

Die Internetadresse des HVV-Höxter und der Ort des Schaukastens  stehen im Impressum des Monatsheftes des   HVV-Höxter.

Eine schriftliche Einladung erfolgt nur auf Antrag des Mitglieds an den Vorstand.

Der Vorstand kann auch jederzeit weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies ein Zehntel der Mitglieder unter Angabe von Gründen verlangt.

Versammlungsleiter ist der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter.

Die Mitgliederversammlung ist unbeschadet der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung oder das Gesetz nichts anderes vorschreiben.

Anträge an die Tagesordnung sind schriftlich zum Sitzungsbeginn einzureichen. Das Protokoll der Versammlung ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben und den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt zu geben.

 § 10

 Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Wahl des Vorstands und des Beirats. Die Wahlgänge erfolgen einzeln. Auf Antrag wird geheim und schriftlich abgestimmt,soweit die Versammlung kein anderes Wahlverfahren beschließt,
  2. Wahl von zwei Kassenprüfern auf die Dauer von drei Jahren,
  3. Ernennung von Ehrenmitgliedern,
  4. Entgegennahme der Berichte des Vorstands und der Kassenprüfer,
  5. Entlastung des Vorstands,
  6. Festsetzung des Mindestjahresbeitrags,
  7. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.

§ 11

 Mitglieder des Vereins können werden:

a)  natürliche Personen, die im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind,
b)  juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft kann bestehen als:

a)  ordentliches Mitglied,
b)  Ehrenmitglied.

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft übernimmt es das Mitglied, sich die Ziele des Vereins zu Eigen zu machen.

Die Quittung über die Zahlung des Mitgliedsbeitrags gilt als Vereinsausweis.

§ 12

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte. Das Erlöschen berührt nicht die Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Beiträge.

Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und ist schriftlich spätestens drei Monate zuvor dem Vorstand mitzuteilen.

Ein Ausschluss kann bei Vereinsmitgliedern erfolgen, deren Verhalten den Zielen des Vereins zuwiderläuft. Der Beirat beschließt über einen Ausschluss nach Anhörung des Betroffenen. Bei Beitragsrückständen von mehr als einem Jahr kann der Ausschluss durch Beschluss des Vorstands erfolgen. Der Ausschluss erfolgt nach Anhörung des Betroffenen durch den Beirat.

 § 13

 Der Verein kann nur mit Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall  steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Höxter, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Die geänderte Satzung tritt mit dem heutigen Datum in Kraft.
Höxter, 29. April 2014
Der Vorstand

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